Die Säuerung wird in diesem Jahr schon recht frühzeitig zugelassen werden. Bitte entnehmen Sie alle wichtigen Informationen dem beigefügten
"Infoblatt pH-Wert, Säuerung und Reife". Besonders möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Säuerung ein meldepflichtiges oenologisches Verfahren ist. Sinnvoll ist eine umgehende Meldung bei der Landwirtschaftkammer, auch wenn eine durchzuführende Maßnahme noch nicht abzusehen ist.