Steillagenbodenproben

Einige Förderrichtlinien in Rheinland-Pfalz und anderen Weinbau treibende Bundesländer sehen als Grundlage für die Förderung dieser Einzellagen unter anderem das vorhanden sein von aktuellen Bodenprobenergebnisse vor. Die Anforderungen an die Probenentnahme und Analytik ist stark abhänig vom jeweiligen Fördervertrag bzw. der Förderungsrichtlinie.

Normalerweise werden die Horizonte 0-30 und 30-60cm beprobt. Meist muss in der Oberkrume neben den Grundnährstoffen auch der Gehalt an gesamt Stickstoff mitbestimmt werden.